Eine neue TRVB 124 F ist in Kraft getreten!
Die TRVB 124 F ist die Technische Richtline rund um Feuerlöscher. Leider darf man diese Richtlinie nicht online stellen aber wir haben hier einen Link wo man sie käuflich erwerben kann. Wichtig ist das man nicht in der Sekunde aktiv werden muss sondern erst bei der nächsten Überprüfung der Feuerlöscher oder der Kennzeichnung.
Was steht drin in der TRVB 124 F? Das Wichtigste zuerst. Es gibt keine LE (Löschmitteleinheiten) mehr sonder es ist nur noch das Rating wichtig. Das Rating kann sich jeder selbst vom Feuerlöscher ablesen und ist somit Kundenfreundlicher. Bei der Angabe von Löschmitteleinheiten war man bisher von dem Angeben des Herstellers angewiesen.
Für die Anzahl der Feuerlöscher geht man ab jetzt wie folgt vor. Man unterscheidet zwischen geringe, mittlere und hohe Brandgefährdungskategorie. Hier gibt es auch Beispiele in der TRVB 124 F die ein Techniker dem Kunden vorweisen kann. Anhand der Kategorie muss die Abdeckung sowohl der Quadratmeter als auch der Abstände der Feuerlöscher gegeben sein.
Brand-gefährdungs-kategorie | Minimales Löschvermögen je TFL für die Brandklasse A | Minimales Löschvermögen je TFL für die Brandklasse A | Maximale Netto-Grundfläche je Geschoß je TFL | Maximale Gehweg länge zum TFL |
geringe | 13 A | 55B | 400 m² | 40 m |
mittlere | 21A | 144B | 200 m² | 20 m |
hohe | 27A | 233B | 100 m² | 10 m |
Diese Tabelle soll ihnen dabei helfen einen Überblick zu erhalten. Es gibt aber noch etliche Dinge mehr zu beachten! Für eine genaue Überprüfung sollte der Sachkundige direkt zum Standort des Feuerlöscher gehen und vor Ort eine Überprüfung durchführen. Danach haben sie die Sicherheit das alles wie vorgeschrieben durchgeführt wurde.
Nun ist auch die Montage und Kennzeichnung der Feuerlöscher geregelt, sieh Abbildung.
Haben Sie noch Fragen?
Dies sind nur eine paar Basis Infos die Ihnen den Umgang mit der neuen TRVB 124 F erleichtern sollen.