Externer Brandschutzbeauftragter

BrandschutzbeauftragteDer Brandschutzbeauftragte in Ihrem Betrieb

Ist ein(e) Brandschutzbeauftragte(r) in Ihrem Betrieb gefordert, so ist es oftmals nicht leicht eine geeignete Person zu finden. Hat man dann Jemanden in Aussicht, so muss derjenige Schulungen absolvieren und dem Mitarbeiter muss Zeit zur Verfügung gestellt werden. Selbst dann ist nicht garantiert, dass Alles funktioniert, wie der Gesetzgeber es gerne hätte.

Aus Sicht des Angestellten ist die Sache allerdings nicht besser! Neben seiner eigentlichen Arbeit muss der/die Brandschutzbeauftragte gewissenhaft Listen führen, eine Brandschutzordnung erstellen und womöglich eine Brandmeldeanlage führen und bedienen können. Kommt es zu einem Fehlalarm, zieht man schnell den Unmut des Chefs und der Kollegen zu. Falls nicht, ist es spätestens mit der Umsetzung der Brandschutzordnung soweit!

Unter Heranziehung eines externen Brandschutzbeauftragten greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück! Durch unsere brancheninterne Vernetzung können wir preisliche Vorteile aus dieser gesetzlichen Pflicht ziehen. Natürlich sind wir versichert und Ihr(e)  Mitarbeiter/-in kann sich ganz auf seine Aufgaben konzentrieren. Wir erledigen den Rest!

Der Brandschutzwart

Zusätzlich kann ein Brandschutzwart oder kurz Brandwart gefordert sein. Dessen Aufgabe ist es, den/die Brandschutzbeauftragte(n) bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Desweiteren muss er/sie innerhalb bestimmter örtlicher und sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte die Brandsicherheit überwachen. Auch diese Aufgabe können wir für Sie übernehmen!

Gerne kommen wir vor Ort und machen uns ein Bild. Auf Grundlage dessen können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot anbieten. Kontaktieren Sie uns!

 
 
Gesetzliche Grundlage vom  Brandschutzbeauftragten.