Löschübungen, Brandschutzschulungen und Brandschutzunterweisungen

Löschübungen werden vom Gesetzgeber gefordert, hier ein Link zur § 25 ASchG § 45 AStV (§ 42 bis § 45)

Bei einer Löschübung werden Ihre Mitarbeiter in der ordnungsgemäßen Handhabung von Löschgeräten unterwiesen. Dadurch können Ihre Mitarbeiter und Kollegen im Ernstfall richtig reagieren!

Sie haben Interesse an einer Löschübung bei Ihnen im Haus?

Bitte informieren Sie uns vorab ausreichend über die Gegebenheiten vor Ort und die geplante Teilnehmeranzahl – so können wir gemeinsam die Übung planen, auf Ihre Bedürfnisse eingehen und den Ablauf so unkompliziert wie möglich gestalten!

Der Gefahrenbereich im Freien während der Übung beträgt ca. 6m x 7m (bei starkem Wind entsprechend mehr), dies gilt es zu berücksichtigen. Zusätzlich benötigen wir einen Abstellplatz für unser Fahrzeug bzw. unseren Anhänger um unser Equipment mitzubringen. Sollten Sie nicht genügend Platz im Freien zur Verfügung haben, kann die Übung auch bei uns am Firmengelände durchgeführt werden. Lassen Sie sich beraten!

Was ist bei einer Löschübung zu beachten:Löschübung

  • Zuerst die Theorie dann die Praxis.
  • Löschübung am besten bei Ihnen vor Ort in der Firma durchführen, so können Fragen zur Sicherheitseinrichtung direkt vor Ort geklärt werden
  • Biologisch abbaubare Löschmittel verwenden.
  • Die Löschübungen sollen nach Arbeitsgruppen gestaltet werden
  • Zu große Gruppen sollte man vermeiden, empfohlen sind Gruppen mit bis 20 Personen.
  • Ein Nachweis über die Teilnahme: Wer hat wann teilgenommen.

Brandalarm- und Räumungsübungen! Was ist hierbei zu beachten:

  • Mindestens einmal im Jahr sollte eine Brandalarm- und Räumungsübung durchgeführt werden.
  • Vorab sollten alle Mitarbeiter per Mail oder Aushang informiert werden.
  • Schon im Vorfeld darauf aufmerksam machen, wie man sich zu verhalten hat.
  • Immer den nächst gelegenen Fluchtweg verwenden und die Mitarbeiter diesbezüglich informieren! Eine entsprechende Kennzeichnung der Fluchtwege ist Voraussetzung!
  • Versammlung am gekennzeichneten Sammelplatz
  • Am Sammelplatz bleiben bis ein Brandschutzbeauftragter oder die Feuerwehr Bescheid gibt, dass Alles in Ordnung ist.
  • Die Dokumentation nicht vergessen!
 

Kontaktieren Sie unser Team! Zusammen können wir einen Plan für Ihre Firma ausarbeiten

 
Wir bieten auch sachkundige Brandschutzunterweisungen an. Die Schulung der Sicherheitseinrichtung erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort oder bei uns am Fimengelände. Anschließend folgt eine Löschübung. Siehe Video.
Bei unserer praktischen Löschübung simulieren wir Brände mittels Brandsimulator. Geübt wird der Einsatz von Nass/Schaum-Feuerlöschern und CO²-Feuerlöschern.
Je nach Anforderung, wird die Löschübung Ihrem Betrieb angepasst.
Die Brandschutzschulungen können von uns sowohl in deutscher als auch englischer Sprache durchgeführt werden.
 
Gemäß § 25 ASchG § 45 AStV (§ 42 bis § 45) ist eine jährliche Unterweisung von ArbeitnehmerInnen notwendig. Wir stellen natürlich einen Nachweis über die Teilnahme an der Unterweisung aus.