Feuerlöscherzubehör

Hinweis: Dies ist nur ein kleiner Auszug von diversem Feuerlöscherzubehör aus unserem Sortiment!

Sie haben Fragen/Anliegen oder ein bestimmtes Problem? Sie wissen nicht, ob es dafür passendes Feuerlöscherzubehör gibt? So kontaktieren Sie uns einfach! Wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen und beraten Sie gerne.

Stahlblechschutzschränke stahlblecjschrank-rot

  • für 6/9/12 kg Geräte
  • Farbe: rot oder weiß
  • Schloß (gleichschließend)
  • Scheibe
  • 2 Schlüssel (oder Drehgriff)

FeuerlöscherschutzboxFeuerlöscherzubehör Schutzbox Kunststoff

  • Kunststoff
  • Oberteil rot
  • Unterteil schwarz
  • Deckel mit Sichtfenster
  • plombierbar
  • 2 Schnellverschlüssen
  • Befestigungsband

Gitternetzschutzhaube

Feuerlöscherzubehör Gitterschutzhaube
  • für 6-50 kg Feuerlöscher
  • Gummizug
  • Einsatzbereich -30 bis +60C°

Weiteres Zubehör

sta%cc%88nder-chrom

  • Wandhalterungen
  • KFZ und LKW Halterungen
  • Feuerlöscher-Ständer

Auszug der TRVB 124 F Ausgabe 1.3.2017 Ersatz für Ausgabe 1997:

5.3.8 Löschgeräte sind vor übermäßig schädigenden Umwelteinflüssen, wie Nässe, direkter Sonneneinstrahlung und korrosiver Atmosphäre zu schützen (z. B. mit Schutzboxen, Schutzhüllen); Aufstellungsplätze von Pulverlöscher sollen zudem keinen regelmäßigen starken Temperaturwechseln ausgesetzt sein (direkte Sonneneinstrahlung bei Feuerlöschermontage im Freien). C02-Löscher dürfen keiner direkten Wärmestrahlung, z.B. Sonne, Wärmegeräte, ausgesetzt sein.

5.3.3 Tragbare Feuerlöscher sind entweder an der Wand mit geeigneter Halterung in einer Höhe des Griffes des Tragbaren Feuerlöschers von 0,80 m bis 1,20 m über Fußbodenoberkante (FOK) zu montieren oder in Aufstellungsnischen, Löschmittelschränken u. dgl. bereitzuhalten. Die einfache und leichte Entnahme darf durch Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzboxen, Schutzhüllen) nicht eingeschränkt bzw. behindert werden. Insbesondere bei der Bereitstellung von Tragbaren Feuerlöschern in Nischen und Schränken ist auf die einfache und leichte Entnahme ohne Hilfsmittel zu achten.

5.3.4 Tragbare Feuerlöscher dürfen im Allgemeinen nicht frei am Boden aufgestellt werden (Gefahr des Verstellens, der Verletzungsgefahr sowie Beschädigung durch Umfallen und des Nichtauffindens im Brandfall).

5.3.5 Die Aufstellungsplätze von Löschgeräten sind mit Hinweisschildern gemäß ÖNORM EN ISO 7010 gut sichtbar und dauerhaft in einer Höhe (Unterkante Hinweisschild) von ca. 200 cm über FOK zu kennzeichnen. Sofern der Standort des Löschgerätes auf Gängen nicht eindeutig erkennbar ist, so sind Fahnen- oder Winkelschilder zu verwenden. Die Mindestgröße der Beschilderung sollte 200 mm x 200 mm nicht unterschreiten.